Oberstufe
Die vorliegenden Informationen entstammen der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) i.d.F.v. 16.12.2026
Den vollständigen Verordnungstext sowie eine Vielzahl weiterer Informationen im Zusammenhang mit der gymnasialen Oberstufe enthalten die Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und kultus.hessen.de
Komm. Oberstufenleiter: Philipp Watermann, philipp.watermann[AT]stadt-frankfurt.de
Laufbahnbogen (online): https://laufbahn.schillerschule.de
Allgemeines
- Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich organisatorisch in die einjährige Einführungsphase (E-Phase, Stufe 11) und die zweijährige Qualifikationsphase (Q-Phase, Stufe 12/13).
- Der Unterricht findet in Kursen statt. Die Schülerinnen und Schüler setzen bereits in der E-Phase individuelle Schwerpunkte, indem sie zwei oder drei Fächer als Leistungsvorkurse (LVK) belegen.
- Zwei Leistungskurse werden in der Q-Phase mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Die übrigen Fächer werden in Grundkursen mit vier Wochenstunden (Deutsch, Spanisch, Mathematik), drei Wochenstunden (weitere Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Geschichte, Politik und Wirtschaft) bzw. zwei Wochenstunden unterrichtet.
- Die Notengebung erfolgt nach Notenpunkten von 0 bis 15 Punkten. (0 Punkte entspricht der Note 6; 1, 2, 3 Punkte den Noten 5–, 5, 5+ etc.). Ein Kurs, der mit 0 Punkten bewertet wurde, gilt als nicht belegt.
- Jedes Unterrichtsfach (mit Ausnahme von Sport) ist einem von drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
- Aufgabenfeld 1: Sprachlich-literarisch-künstlerisch
- Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Kunst, Musik
- Aufgabenfeld 2: Gesellschaftswissenschaftlich
- Geschichte, Politik und Wirtschaft, Religion, Ethik, Geographie
- Aufgabenfeld 3: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
- Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
- Aufgabenfeld 1: Sprachlich-literarisch-künstlerisch
Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11)
Um auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten, wird der Unterricht an der Schillerschule in der Einführungsphase bereits vollständig im Kurssystem durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler wählen zwei oder drei Fächer als Leistungsvorkurse. Dies sollten die Fächer sein, die sie voraussichtliche in der Q-Phase als Leistungskurse wählen. Nach dem ersten Halbjahr können die Leistungsvorkurse geändert werden. Der Wechsel von Grundkursen ist nach dem ersten Halbjahr der Einführungsphase nicht möglich.
Pflichtfächer in der Einführungsphase sind:
- Deutsch (drei Wochenstunden), zwei Fremdsprachen (i.d.R. die erste und zweite Fremdsprache, je drei Wochenstunden), Kunst oder Musik (zwei Wochenstunden)
- Politik und Wirtschaft, Geschichte, ev. oder kath. Religion oder Ethik (je zwei Wochenstunden)
- Mathematik (vier Wochenstunden), zwei naturwissenschaftliche Fächer (Biologie, Chemie oder Physik, mit je drei Wochenstunden)
- Sport (zwei Wochenstunden)
- ein verbindliches Zusatzfach aus dem Bereich Spanisch (vier Wochenstunden), Geographie (zwei Wochenstunden), eine dritte Naturwissenschaft (drei Wochenstunden) oder Informatik (zwei Wochenstunden).
Jeder Leistungsvorkurs wird in der Einführungsphase mit einer zusätzlichen Wochenstunde unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache bis Klasse 10 betrieben haben, müssen in der E-Phase Spanisch als neu begonnene Fremdsprache belegen und diese bis zum Abitur fortführen. Darüber hinaus muss in der E-Phase ein weiteres Zusatzfach belegt werden.
Die Zulassung zur Q-Phase erfolgt, wenn am Ende der Einführungsphase
- in allen Pflichtfächern mindestens 5 Punkte (Note ausreichend) erreicht wurden
- ein oder zwei Pflichtfächer mit weniger als 5 Punkten (aber mind. 1 Punkt) abgeschlossen wurden (darunter max. eines der Fächer Deutsch, Pflichtfremdsprachen, Mathematik) und diese Fächer durch entweder einmal mind. 10 oder zweimal mind. 7 Punkte in anderen Pflichtfächern ausgeglichen werden können.
Ein Fach aus dem Bereich Deutsch, Pflichtfremdsprachen, Mathematik kann nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer aus diesem Bereich ausgeglichen werden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Qualifikationsphase zugelassen werden, können die Einführungsphase einmal wiederholen, sofern sie nicht bereits das letzte Jahr der Mittelstufe wegen Nichtversetzung wiederholt haben. In diesem Fall muss die gymnasiale Oberstufe verlassen werden.
Wahl der Leistungskurse für die Qualifikationsphase
Der erste Leistungskurs muss eine fortgeführte Fremdsprache (E, F, L) oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft (BIO, CH, PH) sein.
Der zweite Leistungskurs kann eines der o.g. Fächer oder zusätzlich eines der Fächer Deutsch, Kunst, Musik, Politik und Wirtschaft, Geschichte und Informatik sein.
Als Leistungskurs kann nur ein Fach gewählt werden, das am Ende der Einführungsphase mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen wurde und während der gesamten Einführungsphase belegt war.
Die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12/13)
In der Q-Phase müssen eine bestimmte Anzahl an Kursen als GK oder LK belegt und eingebracht werden. Belegt bedeutet, dass in dem Halbjahr mindestens eine Halbjahresnote von 1 P erreicht wird. Eingebracht bedeutet, dass die Halbjahresnote in die Berechnung der Abiturnote einfließt.
Zur Planung der Wahl der LKs/Prüfungsfächer und Abwahl von Fächern nach der Q2 steht unter https://laufbahn.schillerschule.de ein Online-Laufbahnplaner zur Verfügung.
Tabelle der zu belegenden und einzubringenden Kurse
| Fach | Belegen (min) | Einbringen (min) | |
|---|---|---|---|
| Aufgabenfeld I | |||
| Deutsch | 4 HJ (Q1–Q4) | 4 HJ (Q1–Q4) | |
| Fortgeführte Fremdsprache (E, F, L) | 4 HJ (Q1–Q4) | 4 HJ (Q1–Q4) | |
| Weitere Fremdsprache | 2 HJ oder weitere NAWI oder INFO (Ausnahme keine 2. FS in der SEK 1) | 2 HJ oder weitere NAWI oder INFO (Ausnahme keine 2. FS in der SEK 1) | |
| Kunst oder Musik | 2 HJ | 2 HJ | |
| Aufgabenfeld II | |||
| Politik und Wirtschaft | 4 HJ oder 2 HJ + 4 HJ GEO (wenn ab E1 belegt) | 2 HJ oder 2 HJ GEO (wenn ab E1 belegt) | mindestens 6 HJ einbringen |
| Geschichte | 4 HJ (Q1–Q4) | 2 HJ | |
| Religion oder Ethik | 4 HJ (Q1–Q4) | – | |
| Aufgabenfeld III | |||
| Mathematik | 4 HJ (Q1–Q4) | 4 HJ (Q1–Q4) | |
| Naturwissenschaft (BIO, CH, PH) | 4 HJ (Q1–Q4) | 4 HJ (Q1–Q4) | |
| Weitere Naturwissenschaft | 2 HJ oder weitere FS oder INFO | 2 HJ oder weitere FS oder INFO | |
| Informatik | 2 HJ oder weitere NAWI / FS | 2 HJ oder weitere NAWI / FS | |
| Sport | 4 HJ (Q1–Q4) | max. 3 (wenn nicht PF) | |
Im Grundkursfach bleiben die Schülerinnen und Schülern in der Regel mindestens während eines Schuljahres in derselben Lerngruppe; in den Leistungskursen sowie im Fach Sport gilt dies für die gesamte Qualifikationsphase.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstständig zu vergewissern, wie sie ihre Beleg- und Einbringungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase erfüllen können und sich im Zweifelsfall bei ihrer Tutor oder ihrem Tutor bzw. beim Studienleiter sachkundig zu machen.
Abiturprüfung – Prüfungsfächer
Die Abiturprüfung findet im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase statt. Dabei sind mehrere Termine zu beachten, die durch Aushang bekannt gegeben werden. Die Meldung zur Prüfung erfolgt zu Beginn von Q4, dabei werden die Prüfungsfächer und die Prüferinnen und Prüfer gewählt. Zur Verfügung stehen dabei die Lehrkräfte, die man während der Qualifikationsphase in dem jeweiligen Prüfungsfach im Unterricht hatte. Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf Fächer.
- In beiden Leistungsfächern und in einem Grundkursfach (dem „3. Prüfungsfach“) wird schriftlich geprüft.
- Zwei weitere Grundkursfächer werden als 4. und 5. Prüfungsfach gewählt.
- Im 4. Prüfungsfach wird grundsätzlich mündlich geprüft, die Prüfung im 5. Prüfungsfach kann – je nach Wahl der Schülerinnen und Schüler – eine mündliche Prüfung oder eine Präsentation sein, oder durch das Einbringen einer besonderen Lernleistung ersetzt werden (siehe „Präsentation und besondere Lernleistung“).
- In jedem Fach der schriftlichen Prüfung ist auch eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich. Im Allgemeinen finden die schriftlichen Prüfungen im Anschluss an die Osterferien, die mündlichen Prüfungen im Juni/Juli statt.
- Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Jede schriftliche Arbeit wird von dem gewählten Prüfer bzw. der gewählten Prüferin beurteilt und von einer weiteren Fachlehrkraft begutachtet.
Bei der Wahl der fünf Prüfungsfächer sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Durch die fünf Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abgedeckt werden, die schriftlichen Prüfungen dürfen sich nicht auf ein Aufgabenfeld beschränken.
- Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
- Sport kann als viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden, hierzu muss Sport in Q1-Q4 als erweiterter Sportkurs mit 3 Wochenstunden belegt werden.
- Die Prüfungsfächer müssen während der gesamten Oberstufe belegt und kein Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen sein. Die 4 Halbjahre in den Prüfungsfächern müssen eingebracht werden.
- Eine besondere Lernleistung, nicht aber eine Präsentation, darf sich auf eines der ersten vier Prüfungsfächer erstrecken.
- Spanisch als neu begonnene Fremdsprache wird in jedem Halbjahr mit vier Wochenstunden unterrichtet und kann nur als viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
Präsentation und besondere Lernleistung
- Eine Präsentation ist ein Vortrag, an den sich ein Prüfungsgespräch anschließt. Der Vortrag ist durch den Einsatz von geeigneten Medien zu unterstützen, dabei kann es sich auch um naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen handeln. Das Thema der Präsentation wählt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer aus. Wer eine Präsentation gewählt hat, erhält mindestens vier Wochen vor dem Termin die Aufgabenstellung (in der Regel am letzten Tag der Kursphase der Q4) und muss spätestens eine Woche vor der Prüfung eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation abgeben. Die Dokumentation ist nicht Grundlage der Beurteilung, sondern dient der Vorbereitung des Prüfungsgesprächs. Präsentation und Prüfungsgespräch dauern in der Regel zusammen 30 Minuten. Wird die Dokumentation nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden (0 Punkte).
- Eine besondere Lernleistung ist die eigenständige Arbeit an einem selbst gewählten – und von der Schulleitung genehmigten – Thema, die im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren zu erbringen und schriftlich zu dokumentieren ist (z.B. ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb oder eine Jahresarbeit).
Die Schülerin oder der Schüler, der die eine besondere Lernleistung erbringen will, beantragt dies spätestens zu Beginn des Halbjahres Q3. Dieser Antrag ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden. Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen vorzulegen. Sie wird von der betreuenden Lehrkraft bewertet und beurteilt. In einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium stellen die Schülerin oder der Schüler vor einem Fachausschuss die Ergebnisse der besonderen Lernleistung vor, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Der Fachausschuss legt die Gesamtbewertung der besonderen Lernleistung fest.
Berechnung der Gesamtqualifikation (Abiturnote)
Das Gesamtergebnis für die Abiturprüfung setzt sich aus den Ergebnissen für drei Teilbereiche zusammen:
- Leistungskursbereich
- Grundkursbereich
- Abiturprüfungsbereich
2. Grundkurse
Es werden genau 24 Grundkurse in einfacher Wertung eingebracht. Gemäß der Einbringverpflichtung müssen hier die Fächer eingebracht werden, die noch nicht durch die Leistungskurse abgedeckt sind. Darüber hinaus können weitere Kurse aus den belegten Fächern ausgewählt werden.
Aus dem dritten, vierten sowie dem fünften Prüfungsfach, soweit es nicht eine besondere Lernleistung ist, werden jeweils alle Kurse aus den Halbjahren Q1 bis Q4 in den Grundkursbereich eingebracht.
Für Schülerinnen und Schüler, die in der Mittelstufe vier Schuljahre Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, gilt:
- Wird die Zulassung zur Qualifikationsphase nur durch Anrechnung des Spanischunterrichts als Pflichtfremdsprache erreicht, so muss Spanisch in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden.
- Spanischkurse können nur dann in die Gesamtqualifikation eingebracht werden, wenn das Fach bis Q4 belegt wurde und mindestens einer der letzten beiden Kurse der Qualifikationsphase eingebracht wird
- Die belegten Spanischkurse können generell die vorgeschriebenen Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache nicht ersetzen
- Wer die Bedingung „zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft oder Informatik“ mithilfe von Spanisch erfüllt, muss Spanisch bis zum Ende der Qualifikationsphase betreiben.
Im Grundkursbereich können maximal 360 Punkte erreicht werden, 120 Punkte müssen mindestens erreicht werden.
Unter den 32 einzubringenden Kursen (8 Leistungskurse und 24 Grundkurse) darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen sein und es dürfen höchstens 6 Kurse unter fünf Punkten abgeschlossen sein, davon maximal zwei Leistungskurse in einfacher Wertung.
3. Abiturprüfungen
- Für jedes Prüfungsfach wird das Ergebnis der Abiturprüfung vierfach gewertet.
- Es können maximal 300 Punkte erreicht werden, 100 Punkte müssen mindestens erreicht werden.
- Keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung darf mit null Punkten abgeschlossen werden.
- In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.